Asylverfahren

Wer in Deutschland Schutz vor Verfolgung oder anderen schwerwiegenden Gefahren sucht, kann einen Asylantrag stellen. Im anschließenden Asylverfahren wird geprüft, ob ein Anspruch auf Schutz in Deutschland besteht. Zuständig für die Prüfung des Asylantrags ist grundsätzlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).


Das Asylverfahren kann für die Betroffenen weitreichende Folgen haben. Besonders die persönliche Anhörung beim BAMF und die vollständige Darstellung der Flucht- und Verfolgungsgründe sind von erheblicher Bedeutung. Ebenso wichtig ist es, nach Erhalt eines ablehnenden Bescheides schnell zu reagieren, da im Asylrecht sehr kurze Rechtsmittelfristen gelten können.



Wie läuft ein Asylverfahren ab?


Das Asylverfahren beginnt zunächst mit der Registrierung als schutzsuchende Person und der anschließenden Stellung eines Asylantrags. Dabei werden unter anderem die Personalien aufgenommen und vorhandene Identitäts- und Reisedokumente geprüft.

Im weiteren Verfahren wird zunächst geklärt, ob Deutschland für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist. Dabei kann insbesondere von Bedeutung sein, ob bereits in einem anderen europäischen Staat ein Asylantrag gestellt wurde oder dieser Staat aus anderen Gründen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Ist Deutschland für die Prüfung zuständig, wird der Asylantrag inhaltlich geprüft. Ein zentraler Bestandteil des Verfahrens ist dabei die persönliche Anhörung beim BAMF.



Welche Schutzformen können im Asylverfahren festgestellt werden?


Das BAMF prüft im Asylverfahren, ob die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung vorliegen. Je nach Sachverhalt kommen unterschiedliche Schutzformen in Betracht. Hierzu gehören insbesondere die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung internationalen Schutzes, insbesondere der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes, sowie die Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots. Flüchtlingsschutz kommt insbesondere in Betracht, wenn einer Person im Herkunftsstaat aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale oder Überzeugungen Verfolgung droht. Dazu gehören beispielsweise Verfolgungen wegen der Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.


Subsidiärer Schutz kann in Betracht kommen, wenn zwar die Voraussetzungen des Flüchtlingsschutzes nicht erfüllt sind, bei einer Rückkehr jedoch ein ernsthafter Schaden droht. Daneben kann eine Abschiebung insbesondere dann unzulässig sein, wenn sie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würde oder im Zielstaat eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.



Entscheidung des BAMF


Nach Abschluss der Prüfung entscheidet das BAMF durch schriftlichen Bescheid über den Asylantrag. Wird ein Schutzstatus zuerkannt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt, ergeben sich daraus regelmäßig entsprechende aufenthaltsrechtliche Folgen.

Wird der Asylantrag dagegen vollständig oder teilweise abgelehnt, sollte der Bescheid unverzüglich rechtlich geprüft werden. Eine ablehnende Entscheidung des BAMF bedeutet nicht zwingend, dass das Verfahren beendet ist. Gegen die Entscheidung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.


Im Asylrecht gelten besonders kurze Fristen. Die Klagefrist beträgt je nach Art der Entscheidung regelmäßig zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides, kann in bestimmten Fällen jedoch lediglich eine Woche betragen. Deshalb sollte nach Zugang eines ablehnenden BAMF-Bescheides keine Zeit verloren werden. Maßgeblich ist grundsätzlich die im Bescheid enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung sowie die konkrete Art der Entscheidung. Im gerichtlichen Verfahren überprüft das Verwaltungsgericht die Entscheidung des BAMF.



Warum anwaltliche Beratung im Asylverfahren sinnvoll ist


Gerade im Asylrecht hängt die Entscheidung häufig stark vom individuellen Sachverhalt ab. Allgemeine Ausführungen zur Situation im Herkunftsland reichen allein regelmäßig nicht aus. Entscheidend ist vielmehr, welche konkreten Gefahren der einzelnen Person bei einer Rückkehr drohen und ob diese rechtlich einen Schutzanspruch begründen.


Eine anwaltliche Beratung kann insbesondere sinnvoll sein bei:

  • der Vorbereitung auf die persönliche Anhörung beim BAMF,
  • der rechtlichen Einordnung der individuellen Flucht- und Verfolgungsgründe,
  • der Prüfung und Aufbereitung vorhandener Beweismittel,
  • der Prüfung eines BAMF-Bescheides,
  • der Erhebung einer Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrags,
  • Dublin-Verfahren,
  • Folgeanträgen sowie
  • Fragen zu Abschiebungsverboten und weiteren aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten.