Abfindung bei Kündigung


Eine Abfindung bei Kündigung ist eine finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es jedoch nicht. In der arbeitsrechtlichen Praxis werden Abfindungen häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens, eines Aufhebungsvertrages oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung erreicht werden kann, hängt wesentlich von den Umständen des Einzelfalls und insbesondere von den rechtlichen Risiken der ausgesprochenen Kündigung ab.



Wie hoch ist eine Abfindung?


Als Orientierung wird bei Abfindungsverhandlungen häufig eine Größenordnung von einem halben bis vollen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr herangezogen. Die tatsächlich erzielbare Abfindung ist jedoch Verhandlungssache. Maßgeblich sind:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit,
  • Höhe des Bruttomonatsverdienstes,
  • Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage,
  • bestehender besonderer Kündigungsschutz,
  • wirtschaftliche Interessen beider Seiten sowie
  • die jeweiligen Risiken einer Fortsetzung des Rechtsstreits.


Je stärker die Zweifel an der Wirksamkeit einer Kündigung sind, desto größer kann grundsätzlich auch der Verhandlungsspielraum sein.


Steuerliche Behandlung der Abfindung


Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch die Tarifermäßigung nach § 34 EStG – die sogenannte Fünftelregelung – in Betracht kommen. Die steuerliche Begünstigung mindert die Steuerlast auf außerordentliche Einkünfte (z. B. Abfindungen) und wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung durch das Finanzamt automatisch geprüft.



Abfindung und Sozialversicherung



Eine echte Abfindung, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, ist grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass davon keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Unechte Abfindungen (gemeint sind Zahlungen, wie etwa Urlaubsabgeltungen oder Boni) werden hingegen als normales Einkommen betrachtet, auf die Beiträge zur Sozialversicherungbeiträge gezahlt werden müssen.