Abmahnung
Mit einer Abmahnung im Arbeitsrecht beanstandet ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ein konkretes vertragswidriges Verhalten seines Vertragspartners und fordert ihn dazu auf, sich vertragsgemäß zu verhalten. Zugleich macht die Abmahnung deutlich, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung drohen kann. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist eine vorherige Abmahnung regelmäßig erforderlich. Ausnahmen kommen insbesondere bei besonders schweren Pflichtverletzungen oder dann in Betracht, wenn auch nach einer Abmahnung keine Verhaltensänderung zu erwarten ist.
Abmahnung erhalten? – Beratung für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sollten eine Abmahnung ernst nehmen. Denn sie kann bei einem erneuten Pflichtverstoß derselben Art eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Lassen Sie rechtlich prüfen, ob die Abmahnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gerechtfertigt ist und ob sie den erforderlichen inhaltlichen Anforderungen entspricht. Ist eine Abmahnung unberechtigt, kann unter den jeweiligen Voraussetzungen die Entfernung aus der Personalakte verlangt und erforderlichenfalls vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.
Abmahnung richtig formulieren – Beratung für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber ist es wichtig, eine Abmahnung sorgfältig und konkret zu formulieren. Für den Arbeitnehmer muss eindeutig erkennbar sein, welches Verhalten gerügt wird, welche arbeitsvertragliche Pflicht verletzt wurde und welches Verhalten fortan erwartet wird. Eine fehlerhafte Abmahnung hat vor Gericht keinen Bestand.
Die Schriftform ist rechtlich nicht vorgeschrieben, eine Abmahnung kann also auch mündlich erteilt werden. Aus Beweis- und Dokumentationsgründen ist es jedoch empfehlenswert, eine Abmahnung schriftlich zu erteilen. Unklare, sachlich unzutreffende oder rechtlich fehlerhafte Abmahnungen können ihre Funktion verfehlen und bei einer späteren Auseinandersetzung Nachteile verursachen. Ich berate Arbeitgeber bei der Prüfung, Vorbereitung und Formulierung von Abmahnungen und unterstütze sie bei der rechtssicheren Reaktion auf arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen.
