Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnisse spielen im Bewerbungsverfahren weiterhin eine wichtige Rolle. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt Auskunft über die ausgeübte Tätigkeit sowie über Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers und kann für künftige Arbeitgeber eine wichtige Grundlage bei der Personalauswahl sein. Das Arbeitszeugnis muss wahr, klar und verständlich formuliert sein. Tätigkeiten dürfen nicht unzutreffend oder unvollständig dargestellt werden; ebenso sind versteckte oder missverständliche Formulierungen unzulässig.
Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis enthält mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen. Dieses enthält zusätzlich eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens während des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitszeugnis prüfen und berichtigen lassen
Entspricht ein erteiltes Arbeitszeugnis nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann der Arbeitnehmer dessen Berichtigung oder Ergänzung verlangen. Eine rechtliche Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn
- Tätigkeiten falsch oder unvollständig beschrieben sind,
- Leistungs- oder Verhaltensbewertungen widersprüchlich erscheinen,
- Formulierungen unklar oder missverständlich sind oder
- das Zeugnis inhaltlich nicht der tatsächlich erbrachten Tätigkeit und Leistung entspricht.
Ob und welche Änderungen verlangt werden können, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Schriftliches oder elektronisches Arbeitszeugnis
Grundsätzlich wird das Arbeitszeugnis weiterhin schriftlich erteilt. Seit dem 1. Januar 2025 kann es mit Einwilligung des Arbeitnehmers auch in elektronischer Form ausgestellt werden. Die elektronische Form erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur des Ausstellers. Eine einfache PDF-Datei, eine eingescannte Unterschrift oder die Übersendung eines gewöhnlich signierten Dokuments per E-Mail genügt hierfür nicht.
Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Ich unterstütze Arbeitnehmer bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Erteilung, Berichtigung oder Ergänzung eines Arbeitszeugnisses. Arbeitgeber berate ich bei der rechtssicheren Erstellung und Formulierung von Arbeitszeugnissen sowie bei Auseinandersetzungen über deren Inhalt.
